Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Reinigungs- und Dienstleistungen zwischen JR24 Gebäudereinigung, Inhaber Ivan Yovbak, Hans-Bredow-Straße 8, 76530 Baden-Baden (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
Grundlage des Angebots ist in der Regel eine kostenlose Besichtigung des zu reinigenden Objekts. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Reinigungsleistungen fachgerecht mit geschultem Personal sowie geeigneten Reinigungsmitteln und -geräten. Art, Umfang und Turnus der Leistungen richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zuverlässiger Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Der Auftraggeber gewährleistet dem Reinigungspersonal zu den vereinbarten Zeiten ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten und stellt, soweit erforderlich, Strom und Wasser unentgeltlich zur Verfügung.
Wertgegenstände sowie empfindliche Gegenstände sind vom Auftraggeber vor Reinigungsbeginn zu sichern oder dem Auftragnehmer ausdrücklich zu benennen.
Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, ist dies dem Auftragnehmer möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem Termin, mitzuteilen.
Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichtgewährung des Zugangs kann der Auftragnehmer den hierdurch entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.
Offensichtliche Mängel der Reinigungsleistung sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung, anzuzeigen. Dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln wird der Auftragnehmer die beanstandete Leistung kostenlos nachbessern.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für die Tätigkeit besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.
Verträge über einmalige Leistungen enden mit deren Erbringung. Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. Unterhaltsreinigung) können, sofern nicht anders vereinbart, von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Juli 2026